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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der PSW GROUP GmbH & Co. KG für Seminare und Schulungen

1. Allgemeines

1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftige Geschäfte und Leistungen der PSW GROUP GmbH & Co. KG, im Folgenden PSW GROUP genannt, mit ihren Kunden für Schulungen, Seminare und Prüfungen. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang akzeptiert.

1.2 Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen und diese werden auch nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3 Kunden im Sinne dieser hier dargestellten AGB sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.

1.4 Unternehmer sind insbesondere natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.5 Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

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2. Vertragspartner / Anbieterkennzeichnung

Der Vertragsschluss kommt zustande mit der:

PSW GROUP GmbH & Co. KG, Flemingstraße 20-22, 36041 Fulda

Telefon: 0661/480276-45
E-Mail: info(at)psw-training.de

Registergericht: Amtsgericht Fulda 
Registernummer: HRA 5007

Steuernummer: 018 357 60369
DUNS-Nummer: 53-747-3485

Persönlich haftende Gesellschafterin: 
J.C. Beteiligungsgesellschaft mbH, Flemingstraße 22, 36041 Fulda
Registergericht: Amtsgericht Fulda 
Registernummer: HRB 5474 

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Patrycja Schrenk (vormals: Tulinska).

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3. Vertragsabschluss

3.1 Angebote der PSW GROUP sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Erst durch Annahme des Auftrags mittels einer Anmeldebestätigung durch die PSW GROUP kommt ein Vertrag zustande. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen eine Anmeldebestätigung erhalten, ist die Auftragserteilung von der PSW GROUP nicht angenommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen.

3.2 Die PSW GROUP ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

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4. Stornierung von Anmeldungen

4.1 Ist ein Vertrag zustande gekommen, kann der Kunde diesen stornieren und vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

4.2 Erfolgt die Stornierung eines zustande gekommenen Vertrags bis maximal 4 Wochen vor Beginn der Schulung, berechnen wir keine Stornogebühr. Bei einer Stornierung eines zustande gekommenen Vertrags bis maximal 2 Wochen vor Beginn der Schulung beträgt die Stornogebühr 25 % der Seminargebühr und bis zu maximal 1 Woche vor Beginn der Schulung beträgt die Stornogebühr 50 % der Seminargebühr. Bei einer Stornierung, die weniger als eine Woche vor Schulungsbeginn erfolgt, beträgt die Stornogebühr 100 % der Seminargebühr. Im Falle des Nichterscheinens ohne vorherige Abmeldung hat der Kunde ebenfalls die volle Gebühr zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde einen zahlenden Ersatzteilnehmer stellt. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen höheren oder niedrigeren Schaden als die Stornogebühr nachzuweisen.

4.3. Erfolgt die Stornierung eines zustande gekommenen Vertrags durch den Kunden bis maximal 4 Wochen vor Beginn der Prüfung, berechnen wir keine Stornogebühr. Bei einer Stornierung eines zustande gekommenen Vertrags bis maximal 2 Wochen vor Beginn der Prüfung beträgt die Stornogebühr 25 % der Prüfungsgebühr und bis zu maximal 1 Woche vor Beginn der Prüfung beträgt die Stornogebühr 50 % der Prüfungsgebühr. Bei einer Stornierung, die weniger als eine Woche vor Prüfungsbeginn erfolgt, beträgt die Stornogebühr 100 % der Prüfungsgebühr. Im Falle des Nichterscheinens ohne vorherige Abmeldung hat der Kunde ebenfalls die volle Gebühr zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde einen zahlenden Ersatzteilnehmer stellt. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, im Einzelfall einen höheren oder niedrigeren Schaden als die Stornogebühr nachzuweisen.

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