{"id":2815,"date":"2026-08-11T16:21:11","date_gmt":"2026-08-11T14:21:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-training.de\/blog\/?p=2815"},"modified":"2026-08-11T16:21:11","modified_gmt":"2026-08-11T14:21:11","slug":"eu-ai-act","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-training.de\/blog\/eu-ai-act\/","title":{"rendered":"EU AI Act: Entscheidende Schritte f\u00fcr sichere KI-Compliance"},"content":{"rendered":"<p>Der<strong> EU AI Act<\/strong> ist endg\u00fcltig im Unternehmensalltag angekommen. K\u00fcnstliche Intelligenz unterst\u00fctzt inzwischen bei der Texterstellung, Datenanalyse, Softwareentwicklung, Kundenkommunikation und Personalarbeit. Damit steigen nicht nur die Nutzungsm\u00f6glichkeiten, sondern auch die <strong>Anforderungen an Kontrolle, Transparenz und Kompetenz<\/strong>.<\/p>\n<p>Seit dem <a href=\"https:\/\/ai-act-service-desk.ec.europa.eu\/en\/ai-act\/timeline\/timeline-implementation-eu-ai-act\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">2. August 2026<\/a> gelten gro\u00dfe Teile der europ\u00e4ischen KI-Verordnung. Zugleich hat die Durchsetzung der bereits anwendbaren Vorgaben begonnen. Unternehmen sollten deshalb nicht nur pr\u00fcfen, welche KI-Systeme sie offiziell eingef\u00fchrt haben. Auch frei verf\u00fcgbare Chatbots, KI-Funktionen in Standardsoftware und eigenst\u00e4ndig genutzte Werkzeuge m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Besonders wichtig ist <a href=\"https:\/\/artificialintelligenceact.eu\/de\/article\/4\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\"><strong>Artikel 4 des EU AI Act<\/strong><\/a>. Er verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, <strong>Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der KI-Kompetenz<\/strong> ihrer Besch\u00e4ftigten und weiterer in ihrem Auftrag handelnder Personen zu ergreifen. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Zertifikat gibt es zwar nicht. Dennoch sollten Unternehmen ihre Schulungsma\u00dfnahmen nachvollziehbar dokumentieren.<\/p>\n<h2>Was regelt der EU AI Act?<\/h2>\n<p>Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024\/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften f\u00fcr K\u00fcnstliche Intelligenz. Er schafft einen <strong>einheitlichen Rechtsrahmen f\u00fcr die Entwicklung, Bereitstellung und Verwendung von KI-Systemen innerhalb der Europ\u00e4ischen Union<\/strong>. Ziel ist es, Innovation zu erm\u00f6glichen und gleichzeitig Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Entscheidend ist daher nicht allein, welche technische L\u00f6sung verwendet wird. Ma\u00dfgeblich sind der vorgesehene Zweck, der betroffene Gesch\u00e4ftsprozess und die m\u00f6glichen Folgen f\u00fcr Menschen.<\/p>\n<p>Ein KI-System, das unverbindliche Formulierungsvorschl\u00e4ge f\u00fcr interne E-Mails erstellt, besitzt ein anderes Risikoprofil als eine Anwendung, die Bewerbungen bewertet, Kreditentscheidungen vorbereitet oder den Zugang zu Bildungsangeboten beeinflusst. Je h\u00f6her das Risiko, desto umfangreicher sind die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen.<\/p>\n<h2>F\u00fcr welche Unternehmen gilt der EU AI Act?<\/h2>\n<p>Der EU AI Act betrifft nicht nur Unternehmen, die eigene KI-Modelle entwickeln. Auch Organisationen, die externe KI-Systeme unter eigener Verantwortung einsetzen, k\u00f6nnen als Betreiber gelten.<\/p>\n<p>Damit ist die Verordnung grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Unternehmen jeder Gr\u00f6\u00dfe relevant. Wer Chatbots, \u00dcbersetzungsdienste, Analysewerkzeuge oder generative KI im Arbeitsalltag verwendet, sollte pr\u00fcfen, welche Rolle das eigene Unternehmen einnimmt und welche Vorgaben daraus entstehen. <strong>Die Europ\u00e4ische Kommission stellt ausdr\u00fccklich klar, dass Artikel 4 auch dann relevant sein kann, wenn Besch\u00e4ftigte ChatGPT oder vergleichbare Anwendungen f\u00fcr \u00dcbersetzungen oder Werbetexte nutzen<\/strong>. Sie m\u00fcssen unter anderem verstehen, dass KI-Systeme sachlich falsche oder erfundene Inhalte erzeugen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch externe Dienstleister und Auftragnehmer k\u00f6nnen einzubeziehen sein, wenn sie im Auftrag eines Unternehmens mit dessen KI-Systemen arbeiten. Entscheidend ist nicht allein das Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis, sondern die tats\u00e4chliche Nutzung der Systeme.<\/p>\n<h2>Welche Risikobereiche unterscheidet der EU AI Act?<\/h2>\n<p>Der EU AI Act unterscheidet <strong>vier verschiedene Risikobereiche<\/strong>. Diese Einteilung bestimmt, ob eine Anwendung verboten ist, umfangreiche Anforderungen erf\u00fcllen muss oder vor allem Transparenzpflichten unterliegt.<\/p>\n<h3>Verbotene KI-Praktiken<\/h3>\n<p>Bestimmte Anwendungen sind aufgrund ihres Gef\u00e4hrdungspotenzials <strong>grunds\u00e4tzlich untersagt<\/strong>. Dazu geh\u00f6ren unter definierten Voraussetzungen manipulative Systeme, bestimmte Formen des Social Scoring, das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zum Aufbau biometrischer Datenbanken und bestimmte Anwendungen zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen.<\/p>\n<p>Unternehmen sollten solche Praktiken nicht nur bei offiziell eingef\u00fchrten L\u00f6sungen ausschlie\u00dfen. Auch Pilotprojekte und nicht freigegebene KI-Dienste k\u00f6nnen rechtliche Risiken verursachen.<\/p>\n<h3>Hochrisiko-KI-Systeme<\/h3>\n<p>Als Hochrisiko-KI k\u00f6nnen insbesondere Systeme gelten, die in sensiblen Bereichen eingesetzt werden und erhebliche Auswirkungen auf Sicherheit oder Grundrechte haben. Dazu z\u00e4hlen unter bestimmten Voraussetzungen Anwendungen in Besch\u00e4ftigung, Bildung, kritischen Infrastrukturen, Strafverfolgung, Migration und beim Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen.<\/p>\n<p>F\u00fcr solche Systeme sieht der EU AI Act unter anderem Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualit\u00e4t, Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit vor.<\/p>\n<p>Nach dem derzeitigen Umsetzungszeitplan gelten die Vorschriften f\u00fcr die in Anhang III aufgef\u00fchrten Hochrisiko-KI-Systeme ab dem 2. Dezember 2027. F\u00fcr Hochrisiko-KI, die Bestandteil regulierter Produkte nach Anhang I ist, ist der 2. August 2028 ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<h3>Transparenzpflichten und KI mit geringerem Risiko<\/h3>\n<p>F\u00fcr bestimmte KI-Anwendungen bestehen Transparenzpflichten, auch wenn sie nicht als Hochrisiko-KI eingestuft werden. Personen m\u00fcssen beispielsweise erkennen k\u00f6nnen, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht bereits offensichtlich ist.<\/p>\n<p>Weitere Anforderungen betreffen k\u00fcnstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte. Dazu k\u00f6nnen Deepfakes sowie bestimmte KI-generierte Texte von \u00f6ffentlichem Interesse geh\u00f6ren. Die Transparenzvorgaben nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026.<\/p>\n<p>Viele allt\u00e4gliche KI-Werkzeuge fallen nicht in die Kategorie der Hochrisiko-KI. Das bedeutet jedoch nicht, dass ihre Nutzung ohne Regeln m\u00f6glich ist. Datenschutz, Informationssicherheit, Urheberrecht, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und interne Vorgaben bleiben weiterhin relevant.<\/p>\n<h2>Welche Fristen gelten beim EU AI Act?<\/h2>\n<p>Der EU AI Act trat am 1. August 2024 in Kraft. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Definition von KI-Systemen, die ersten Verbote sowie die Vorgaben zur KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2025 gelten unter anderem die Regelungen f\u00fcr Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.<\/p>\n<p>Am 2. August 2026 wurde der \u00fcberwiegende Teil der weiteren Vorschriften anwendbar. Gleichzeitig begann die Durchsetzung der bereits geltenden Anforderungen durch das europ\u00e4ische KI-B\u00fcro und die zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Vorgaben zu Transparenz, verbotenen Praktiken und KI-Kompetenz.<\/p>\n<p>Die sp\u00e4teren Fristen f\u00fcr Hochrisiko-KI sollten Unternehmen nicht zum Abwarten verleiten. Die Erfassung von KI-Systemen, die Pr\u00fcfung von Datenfl\u00fcssen und der Aufbau tragf\u00e4higer Governance-Strukturen ben\u00f6tigen h\u00e4ufig deutlich mehr Zeit als erwartet.<\/p>\n<h2>Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung des EU AI Act<\/h2>\n<p>Eine wirksame Umsetzung beginnt mit einer Bestandsaufnahme und umfasst anschlie\u00dfend die Rollenkl\u00e4rung, Risikoklassifizierung, KI-Governance, Informationssicherheit, menschliche Aufsicht und den systematischen Aufbau von KI-Kompetenz.<\/p>\n<h3>KI-Systeme vollst\u00e4ndig erfassen<\/h3>\n<p>Unternehmen ben\u00f6tigen einen \u00dcberblick \u00fcber alle KI-Systeme, die entwickelt, beschafft oder verwendet werden. Neben offiziell freigegebenen Unternehmensl\u00f6sungen sollten auch Browser-Erweiterungen, integrierte Assistenzfunktionen und frei verf\u00fcgbare Chatbots betrachtet werden.<\/p>\n<p>Ein<strong> KI-Inventar<\/strong> sollte festhalten, welches System verwendet wird, wer daf\u00fcr verantwortlich ist, welche Daten verarbeitet werden und welchem Zweck die Anwendung dient. Ebenso relevant sind der Anbieter, die betroffenen Abteilungen und der aktuelle Freigabestatus.<\/p>\n<p>Diese Bestandsaufnahme schafft die Grundlage f\u00fcr alle weiteren Entscheidungen. Ohne Kenntnis der eingesetzten Systeme lassen sich weder Risiken noch Schulungsbedarf zuverl\u00e4ssig bewerten.<\/p>\n<h3>Rollen und Risiken bestimmen<\/h3>\n<p>Unternehmen m\u00fcssen kl\u00e4ren, ob sie Anbieter, Betreiber, Einf\u00fchrer oder H\u00e4ndler eines KI-Systems sind. Wer lediglich eine externe L\u00f6sung unter eigener Verantwortung einsetzt, ist in der Regel Betreiber. Umfangreiche Anpassungen oder ein ver\u00e4nderter Einsatzzweck k\u00f6nnen jedoch dazu f\u00fchren, dass zus\u00e4tzliche Pflichten entstehen.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend ist das konkrete Risiko zu bewerten. Entscheidend ist nicht allein die technische Funktionsweise, sondern der tats\u00e4chliche Verwendungskontext. Ein Sprachmodell zur Ideenfindung ist anders zu behandeln als eine Anwendung, deren Ergebnis Personalentscheidungen beeinflusst.<\/p>\n<p>Die Risikopr\u00fcfung sollte vor der Einf\u00fchrung stattfinden und bei relevanten \u00c4nderungen wiederholt werden. Ein neues Modell, zus\u00e4tzliche Datenquellen oder ein erweiterter Nutzerkreis k\u00f6nnen eine Neubewertung erforderlich machen.<\/p>\n<h3>KI-Governance und interne Regeln etablieren<\/h3>\n<p>Eine unternehmensweite KI-Richtlinie sollte verst\u00e4ndlich festlegen, welche Anwendungen verwendet werden d\u00fcrfen und f\u00fcr welche Zwecke eine Freigabe erforderlich ist. Besch\u00e4ftigte m\u00fcssen wissen, welche Daten sie eingeben d\u00fcrfen, wie Ergebnisse zu kontrollieren sind und an wen sie sich bei Problemen wenden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dabei geht es nicht darum, jede KI-Nutzung zu verhindern. Klare Regeln erm\u00f6glichen vielmehr eine kontrollierte und produktive Verwendung. Standardisierte Freigabeprozesse helfen, risikoarme Anwendungsf\u00e4lle schnell zu erm\u00f6glichen und sensible Vorhaben genauer zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Ein eigener KI-Beauftragter ist durch Artikel 4 nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch sollten Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt sein. Je nach Organisation k\u00f6nnen IT, Informationssicherheit, Datenschutz, Compliance, Einkauf und Fachabteilungen gemeinsam beteiligt sein.<\/p>\n<h3>Datenschutz und Informationssicherheit ber\u00fccksichtigen<\/h3>\n<p>Der EU AI Act ersetzt weder die Datenschutz-Grundverordnung noch bestehende Anforderungen an die Informationssicherheit. Unternehmen m\u00fcssen weiterhin pr\u00fcfen, ob personenbezogene Daten rechtm\u00e4\u00dfig verarbeitet werden und ob vertrauliche Informationen ausreichend gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<p>Vor der Freigabe eines KI-Dienstes sollte gekl\u00e4rt werden, ob Eingaben gespeichert, zu Trainingszwecken genutzt oder an weitere Empf\u00e4nger \u00fcbermittelt werden. Auch Zugriffsrechte, Protokollierung und vertragliche Regelungen mit dem Anbieter sind zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Hinzu kommen technische Gefahren wie Prompt Injection, manipulierte Inhalte, unsichere Erweiterungen und fehlerhafter Programmcode. KI-Systeme sollten deshalb in bestehende Prozesse des Risikomanagements, Lieferantenmanagements und Incident Managements eingebunden werden.<\/p>\n<h3>Menschliche Aufsicht sicherstellen<\/h3>\n<p>Menschliche Kontrolle darf nicht nur auf dem Papier existieren. Verantwortliche Personen m\u00fcssen in der Lage sein, Ergebnisse kritisch einzuordnen, Fehler zu erkennen und bei Bedarf einzugreifen.<\/p>\n<p>Besondere Aufmerksamkeit verdient der sogenannte Automation Bias. Professionell formulierte KI-Ausgaben k\u00f6nnen den Eindruck erwecken, zuverl\u00e4ssig und objektiv zu sein. Besch\u00e4ftigte d\u00fcrfen deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Ergebnis allein deshalb korrekt ist, weil es von einem leistungsf\u00e4higen System erzeugt wurde.<\/p>\n<p>Bei Hochrisiko-KI bleibt die Verpflichtung bestehen, Mitarbeitende so zu schulen, dass sie eine wirksame menschliche Aufsicht gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen. Eine allgemeine Einf\u00fchrung in K\u00fcnstliche Intelligenz reicht hierf\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig nicht aus. Erforderlich sind Kenntnisse \u00fcber das konkrete System und seine Auswirkungen.<\/p>\n<h2>KI-Kompetenz nach Artikel 4 des EU AI Act<\/h2>\n<p>KI-Kompetenz umfasst F\u00e4higkeiten, Kenntnisse und Verst\u00e4ndnis, die einen sachkundigen Einsatz von KI erm\u00f6glichen. Dazu geh\u00f6rt auch das Bewusstsein f\u00fcr Chancen, Risiken und m\u00f6gliche Sch\u00e4den.<\/p>\n<p>Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Durch den <a href=\"https:\/\/digital-strategy.ec.europa.eu\/de\/library\/digital-omnibus-regulation-proposal\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Digitalen KI-Omnibus<\/a> wurde die Vorschrift im Juli 2026 angepasst. <strong>Anbieter und Betreiber bleiben verpflichtet, Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der KI-Kompetenz zu ergreifen<\/strong>. Sie m\u00fcssen jedoch kein bestimmtes oder einheitliches Kompetenzniveau f\u00fcr jede einzelne Person garantieren.<\/p>\n<p>Welche Ma\u00dfnahmen angemessen sind, h\u00e4ngt von den Vorkenntnissen der Besch\u00e4ftigten, dem verwendeten KI-System, dem Einsatzbereich und dem jeweiligen Risiko ab. Eine Marketingabteilung ben\u00f6tigt andere Kenntnisse als die Softwareentwicklung, Personalabteilung oder Informationssicherheit.<\/p>\n<p>Eine Grundlagenschulung sollte erkl\u00e4ren, wie KI-Systeme funktionieren, welche Grenzen sie besitzen und wie Ausgaben gepr\u00fcft werden. Hinzu kommen Themen wie Datenschutz, Informationssicherheit, Urheberrecht, Diskriminierungsrisiken und interne Nutzungsregeln.<\/p>\n<h2>Gibt es eine Kompetenznachweispflicht?<\/h2>\n<p>Der Begriff Kompetenznachweispflicht wird h\u00e4ufig verwendet, ist rechtlich jedoch erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig. Der EU AI Act schreibt kein bestimmtes Zertifikat, keinen einheitlichen KI-F\u00fchrerschein und keine standardisierte Pr\u00fcfung f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten vor.<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission erkl\u00e4rt ausdr\u00fccklich, dass f\u00fcr Artikel 4 kein Zertifikat erforderlich ist. Unternehmen k\u00f6nnen interne Aufzeichnungen \u00fcber Schulungen und weitere Ma\u00dfnahmen f\u00fchren. Ebenso besteht keine allgemeine Pflicht, das Wissen jedes einzelnen Besch\u00e4ftigten formal zu messen.<\/p>\n<p>Trotzdem ist eine nachvollziehbare Dokumentation dringend sinnvoll. Unternehmen sollten festhalten, welche Personen geschult wurden, welche Inhalte vermittelt wurden und zu welchem Zeitpunkt die Ma\u00dfnahme stattfand. Ebenso sollte erkennbar sein, weshalb die Schulung zum jeweiligen Einsatzkontext und Risikoprofil passt.<\/p>\n<p><strong>Eine Teilnahmebest\u00e4tigung, ein dokumentierter Abschluss oder eine Lernkontrolle kann deshalb ein wichtiger Nachweis sein<\/strong>. Sie belegt, dass das Unternehmen den Kompetenzaufbau nicht nur geplant, sondern tats\u00e4chlich umgesetzt hat. Allein gen\u00fcgt ein solcher Nachweis jedoch nicht in jedem Fall. Bei sensiblen oder hochriskanten Anwendungen k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche, rollenbezogene Schulungen und konkrete Einweisungen erforderlich sein.<\/p>\n<h2>Mit dem KI-F\u00fchrerschein KI-Kompetenz dokumentieren<\/h2>\n<p>Der<strong> <a href=\"https:\/\/www.psw-training.de\/schulungen\/ki-technologien\/ki-training-eu-ai-act\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">E-Learning KI-F\u00fchrerschein<\/a> von PSW TRAINING<\/strong> bietet Unternehmen eine strukturierte M\u00f6glichkeit, grundlegende KI-Kompetenz aufzubauen. Die Qualifizierung vermittelt technische Grundlagen und behandelt zugleich Datenschutz, Informationssicherheit, Urheberrecht, verantwortungsvolle Nutzung sowie die Anforderungen des EU AI Act. Das digitale Format erm\u00f6glicht eine orts- und zeitunabh\u00e4ngige Bearbeitung.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit Artikel 4 kann der KI-F\u00fchrerschein als <strong>konkrete Ma\u00dfnahme zur F\u00f6rderung der KI-Kompetenz<\/strong> eingesetzt werden. Die dokumentierte Teilnahme unterst\u00fctzt Unternehmen dabei, nachzuweisen, dass Besch\u00e4ftigte systematisch f\u00fcr den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz K\u00fcnstlicher Intelligenz qualifiziert wurden.<\/p>\n<p>Dabei sollte nicht behauptet werden, dass ein einzelner Kurs automatisch s\u00e4mtliche Anforderungen des EU AI Act erf\u00fcllt. Entscheidend bleibt, dass Umfang und Inhalte zur Zielgruppe, zum Einsatzkontext und zu den vorhandenen Risiken passen. F\u00fcr einen unternehmensweiten Basiskompetenzaufbau kann das E-Learning jedoch einen tragf\u00e4higen und gut dokumentierbaren Ausgangspunkt bilden.<\/p>\n<h2>Der EU AI Act verlangt Wissen und klare Strukturen<\/h2>\n<p>Der EU AI Act macht den verantwortungsvollen Umgang mit K\u00fcnstlicher Intelligenz zu einer organisatorischen Aufgabe. Unternehmen ben\u00f6tigen einen \u00dcberblick \u00fcber ihre KI-Systeme, klare Verantwortlichkeiten, angemessene Sicherheitsma\u00dfnahmen und Besch\u00e4ftigte, die Ergebnisse kritisch bewerten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Artikel 4 verlangt kein bestimmtes Zertifikat und keine pauschale Pr\u00fcfungspflicht. Unternehmen m\u00fcssen den Aufbau von <strong>KI-Kompetenz jedoch aktiv unterst\u00fctzen und sollten ihre Ma\u00dfnahmen nachvollziehbar dokumentieren<\/strong>.<\/p>\n<p>Der <a href=\"https:\/\/www.psw-training.de\/schulungen\/ki-technologien\/ki-training-eu-ai-act\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>KI-F\u00fchrerschein von PSW TRAINING<\/strong><\/a> kann daf\u00fcr eine fundierte Grundlage schaffen. In Verbindung mit internen Richtlinien, einem KI-Inventar und rollenbezogenen Vertiefungen entsteht ein belastbarer Ansatz, um KI sicher, kompetent und im Einklang mit dem EU AI Act einzusetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der EU AI Act ist endg\u00fcltig im Unternehmensalltag angekommen. K\u00fcnstliche Intelligenz unterst\u00fctzt inzwischen bei der Texterstellung, Datenanalyse, Softwareentwicklung, Kundenkommunikation und Personalarbeit. Damit steigen nicht nur die Nutzungsm\u00f6glichkeiten, sondern auch die Anforderungen an Kontrolle, Transparenz und Kompetenz. Seit dem 2. August 2026 gelten gro\u00dfe Teile der europ\u00e4ischen KI-Verordnung. 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