{"id":2075,"date":"2021-07-09T10:48:56","date_gmt":"2021-07-09T08:48:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.psw-training.de\/blog\/?p=2075"},"modified":"2023-08-01T15:55:27","modified_gmt":"2023-08-01T13:55:27","slug":"das-neue-patientendatenschutzgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.psw-training.de\/blog\/das-neue-patientendatenschutzgesetz\/","title":{"rendered":"Das neue Patientendatenschutzgesetz"},"content":{"rendered":"<p><strong>&#8211; Redaktion PSW Training<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h1>Das neue Patientendatenschutzgesetz: Was es beinhaltet<\/h1>\n<p>Wir alle m\u00fcssen irgendwann mal zu \u00c4rzten. Der Ablauf dabei ist eigentlich immer derselbe: anrufen, Termin ausmachen, an einem bestimmten Tag erscheinen und im Wartezimmer Platz nehmen. Nachdem wir dran waren, verfassen die \u00c4rzte einen Bericht. Dieser wird dann unserer Patientenakte beigef\u00fcgt. <strong>Ab Januar 2021<\/strong> soll dies im Rahmen des neuen Patientendatenschutzgesetzes <strong>digital umgesetzt<\/strong> werden. Ebenso wie \u00dcberweisungen, Befunde oder R\u00f6ntgenbilder. Patienten k\u00f6nnen dabei selbst entscheiden, ob eine digitale Patientenakte erstellt wird und welche konkreten Daten darin gespeichert werden. Der Datenschutz soll dabei garantiert sein. Es soll m\u00f6glich sein, in der digitalen Patientenakte unter anderem den Impfausweis, den Mutterpass oder das Zahnbonusheft speichern zu lassen. Eine weitere M\u00f6glichkeit im Rahmen dieses Gesetzes ist, dass man in Zukunft mithilfe einer App Facharzt-\u00dcberweisungen versenden oder elektronische Rezepte in der Apotheke einl\u00f6sen kann. <strong>Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitssektor nicht Halt<\/strong>.<\/p>\n<p>In diesem Blogbeitrag wollen wir das Patientendatenschutzgesetz genauer beleuchten und auch die Frage kl\u00e4ren: Sind meine Daten dabei wirklich ausreichend gesch\u00fctzt?<\/p>\n<h3>Gr\u00fcnde f\u00fcr das neue Patientendatenschutzgesetz<\/h3>\n<p>Der Treiber dieses neuen Gesetzes liegt auf der Hand: die voranschreitende Digitalisierung. Sie ist nach und nach in allen Bereichen des Lebens zu finden. Bestimmte Vorg\u00e4nge im Bereich des Gesundheitswesens sollen durch das neue Patientendatenschutzgesetz schneller vonstattengehen und f\u00fcr die Patienten vereinfacht werden. Auch soll eine effizientere Behandlung von Patient:innen umgesetzt werden k\u00f6nnen. <strong>Sensible Gesundheitsdaten<\/strong> m\u00fcssen dabei bestm\u00f6glich gesch\u00fctzt werden. Selbstverst\u00e4ndlich steht es jedem frei, ob und wenn ja, welche seiner Daten gespeichert und verarbeitet werden sollen. Es wird bereits vermutet, dass viele \u00e4ltere Patient:innen nicht auf das Angebot der elektronischen Patientenakte zur\u00fcckgreifen werden. Denn sie stehen dem Thema \u201eDigitalisierung\u201c eher skeptisch gegen\u00fcber und sind mit der bisher angewandten Methode, alles auf dem \u201ePapierweg\u201c abzuwickeln, zufrieden. Gelten soll das neue Patientendatenschutzgesetz sowohl <strong>f\u00fcr Kassen- als auch f\u00fcr Privatpatienten<\/strong> in ganz Deutschland.<\/p>\n<h3><strong>Gibt es Unterschiede zwischen Patientendatenschutzgesetz und Datenschutz-Grundverordnung?<\/strong><\/h3>\n<p>Sicherlich fragen sich jetzt viele von Ihnen, was die Unterschiede zwischen der Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen Patientendatenschutzgesetz sind. Das ist eine berechtigte Frage. Der gr\u00f6\u00dfte und wichtigste Unterschied ist, dass die Datenschutz-Grundverordnung im Gegensatz zum Patientendatenschutzgesetz f\u00fcr <strong>alle personenbezogenen Daten<\/strong> gilt. Das neue Patientendatenschutzgesetz jedoch behandelt <strong>ausschlie\u00dflich Patientendaten<\/strong>, also alle Informationen \u00fcber den Gesundheitszustand eines Menschen. Au\u00dferdem gilt das Patientendatenschutzgesetz nur in der Bundesrepublik Deutschland. Die Datenschutz-Grundverordnung findet in ganz Europa Anwendung, da es sich hierbei um eine europ\u00e4ische Verordnung handelt.<\/p>\n<h3><strong>Hohe Sicherheitsanforderung f\u00fcr Krankenh\u00e4user im Rahmen des Patientendatenschutzgesetzes<\/strong><\/h3>\n<p>Ab dem 1. Januar 2022 m\u00fcssen Krankenh\u00e4user und Kliniken im Rahmen des neuen Patientendatenschutzgesetzes bestimmte Ma\u00dfnahmen verpflichtend erf\u00fcllen, welche die <strong>Verf\u00fcgbarkeit<\/strong>, <strong>Vertraulichkeit<\/strong> und <strong>Integrit\u00e4t<\/strong> von Patientendaten sowie die gesamte IT-Sicherheit sch\u00fctzen. Damit soll erreicht werden, dass die Krankenh\u00e4user funktionst\u00fcchtig bleiben. Um dies zu gew\u00e4hrleisten, wird der aktuelle Stand der Technik alle zwei Jahre \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<h3><strong>Welche Daten k\u00f6nnen in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden?<\/strong><\/h3>\n<p>Wie bereits erw\u00e4hnt, kann jede:r selbst entscheiden, welche Informationen den Gesundheitszustand betreffend in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden sollen. Und vor allem auch, wer Zugriff auf diese bekommt. Man kann unter anderem die folgenden Informationen aufnehmen lassen:<\/p>\n<p>\u2022 Befunde, Arztbriefe, Diagnosen, Medikationen etc.<br \/>\n\u2022 Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen<br \/>\n\u2022 Versicherten-Daten f\u00fcr die Krankenkassen<br \/>\n\u2022 Impfp\u00e4sse, Mutterp\u00e4sse, Kinderuntersuchungshefte, Zahnbonushefte, Organspendeausweise usw.<\/p>\n<p>Wer kein gutes Gef\u00fchl dabei hat, der verzichtet einfach auf die elektronische Patientenakte, denn sie bleibt <strong>freiwillig<\/strong>.<\/p>\n<p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der <a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/patientendaten-schutz-gesetz.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Website<\/a> des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8211; Redaktion PSW Training Das neue Patientendatenschutzgesetz: Was es beinhaltet Wir alle m\u00fcssen irgendwann mal zu \u00c4rzten. 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